Conventionregeln
- Im gesamten Convention Bereich gilt die aushängende Chisana Hausordnung.
- Den Anweisungen von Organisatoren, Personal und Veranstaltern ist Folge zu leisten.
- Das Jugendhaus FränZ ist vollständig behindertengerecht ausgestattet. Jeder Raum und Saal der Convention ist für Behinderte zugänglich. Es gibt eine behindertengerechte Toilette.
- Kinder unter 12 Jahren benötigen eine erwachsene Begleitperson.
- Das Mitbringen und Zur Schau stellen von nicht jugendfreien Inhalten (z.B. Ahegao) und verfassungswidrigen Symbolen (z.B. Manji) ist ausdrücklich untersagt.
- Alkohol und sämtliche Drogen sind auf der Chisana verboten. Der Veranstalter behält sich vor, Personen von der Chisana auszuschließen die gegen diese Regel verstoßen.
- Auf dem gesamten Chisana-Gelände herrscht Rauchverbot, inklusive der Terrasse und dem Außenbereich. Dazu zählen auch Shishas, E- Shishas und E- Zigaretten.
- Lebende Tiere sind auf der Chisana verboten. Ausnahmen stellen tierische Begleiter dar, die speziell für die Versorgung und Unterstützung einer Person trainiert sind, z.B. Assistenzhunde.
- Offene Feuer, Rollschuhe und Skates aller Art, Showkämpfe und Ballspiele sind verboten.
- Das Nutzen der Steckdosen ist den Organisatoren, Händlern und Ausstellern vorbehalten. Ausnahmen sind in Einzelfällen nur nach Rücksprache mit dem Organisatior möglich.
- Ein rücksichtsvoller, respektvoller und pfleglicher Umgang mit allen Besuchern und Helfern ist vorrausgesetzt.
- Cosplays dürfen nicht zu freizügig sein, dh. Brust, Intimbereich und Gesäß müssen ausreichend bedeckt sein. Ahegao-Kleidung ist unerwünscht.
- Der Verkauf von Waren sowie das Auslegen von Werbemitteln ist ohne Absprache mit den Organisatoren verboten.
- Fluchtwege sind zu jeder Zeit frei zu halten. Daher ist es im gesamten Gebäude verboten, auf den Treppen zu sitzen.
- Wir behalten uns vor, Besucher, aber auch akkreditierte Presse-Vertreter, der Veranstaltung zu verweisen, sollten sie absichtlich die Chisana stören, behindern oder unangemessen auftreten.
- Während der gesamten Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Die Besucher erklären sich einverstanden, das diese von der Chisana verwendet werden dürfen. Dies gilt auch auch für kommerzielle Zwecke.
- Jeder Teilnehmer der Veranstaltung ist verpflichtet, selbst auf seinen Besitz zu achten. Wir haften nicht für verlorene Gegenstände.
- Alle Fundsachen werden während der Veranstaltung im ConBüro gesammelt und können dort abgeholt werden. Fundsachen, die bei Ende der Veranstaltung nicht abgeholt wurden, werden an den Bürgerservice der Stadt Schweinfurt übergeben und dort gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bis zu ihrer Abholung verwahrt.
- Das Hausrecht üben Mitarbeiter/-innen aus.
- Für mutwillige Beschädigungen haftet der Verursacher. Schäden sind unverzüglich den Mitarbeiter(inne)n zu melden.
- Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ins Jugendhaus ist nicht gestattet. Das Verbot bezieht sich auch auf die zum Jugendhaus gehörenden Freiflächen.
- Die Besucher/-innen haben Rücksicht auf die Nachbarn und die anderen Nutzer/-innen des Hauses zu nehmen. Insbesondere ist zu großer Lärm vor dem Jugendhaus zu vermeiden.
- Die Besucher des Jugendhauses erkennen die Hausordnung an.
- Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Sofortmaßnahmen, wie ein Betretungsverbot, durch die Mitarbeiter/-innen ausgesprochen werden.
Waffenregeln
Aus Sicherheitsgründen müssen wir auf der Chisana einen Waffencheck durchführen. Rechtliche Grundlagen dafür sind das Waffengesetz (WaffG), die dazugehörige Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) der Bundesrepublik Deutschland sowie Brandschutzverordnungen und Hausordnung des Jugendhauses FränZ in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Bitte beachtet: im Zweifelsfalle haben immer die Organisatoren das letzte Wort. Die getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Zuwiderhandlungen können ein Hausverbot zur Folge haben.
Wer sich weigert eine Waffenimitation prüfen und kennzeichnen zu lassen muss sie abgeben. Wer auf dem Gelände mit einer nicht gekennzeichneten Waffe erwischt wird erhält sofortiges Hausverbot. Alle Besucher führen Waffenimitate auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar. Die Convention Organisation hat das letzte Wort und schätzt die Zulassung bestimmter Waffenmodelle oder auch von Kostümen je nach Besucheraufkommen der jeweiligen Situation entsprechend ein.
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Erlaubte Waffen
Diese dürfen während der gesamten Veranstaltung getragen werden. Sie sollten nicht länger als 120 cm sein, sind sie größer entscheidet der Waffencheck die Zulässigkeit vor Ort.
Erlaubte Waffen sind z.B.:
- Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik, LARP-Waffen (im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)
- Waffen und Stäbe aus einer Kombination aus Holz und/oder Pappe/Plastik/Weichmaterial (wenn der Holzanteil nicht überwiegt)
- Stäbe, bei denen deutlich erkennbar ist, dass sie nur zur Stabilisierung dienen
- Bogen und Köcher (ohne Pfeile)
- Reitgerten (nicht länger als 1 m), Peitschen (nicht länger als 1,5m)
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Beanstandete Waffen
Beanstandete Waffen werden beim Eintritt abgenommen und dürfen nicht auf der Chisana getragen werden. Sie können aber beispielsweise für einen Auftritt beim Cosplaywettbewerbe getragen werden, müssen aber sofort nach diesem wieder abgegeben werden. Ihr erhaltet sie dann auf der Bühne direkt vor eurem Auftritt.
Beanstandete Waffen sind z.B.:
- Schusswaffenimitate, die laut §42a WaffG unter den Begriff "Anscheinswaffen" fallen, das heißt echten Schusswaffen täuschend echt sehen.
- Schusswaffenimitate und Replika aus Metall oder Holz
- Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw. (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Messer aller Art außer Taschenmessern)
- Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Kendo-Ausrüstung, Bambusschwerter, Lanzen etc.)
- Pfeile aller Art, unabhängig vom Material
- Reitgerten über 1 m Länge, Handpeitschen mit Bandmaß über 1,5 m, Stabpeitschen mit Stab über 1 m und Bandmaß über 1,5 m Länge
- Spielzeug-/ Faschingspistolen
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Verbotene Waffen
Verbotene Waffen dürfen nicht mit auf die Chinana gebracht werden. Wer es trotzdem versucht, wird am Eingang abgewiesen, riskiert die Abnahme seines Tickets und ein sofortiges Hausverbot, einschließlich Anzeige bei der Polizei. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Person im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist.
Verbotene Waffen sind z.B.:
- Echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen), echte Munition
- Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
- Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
- Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
- Würgewaffen (z.B. Nunchakus)
- Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art außer Taschenmessern)
- Gel-Blaster
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Kleidungsaccessoires
- Bei Nietenarm- und Halsbändern dürfen die Nieten eine Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein.
- Ketten aus Holz und/oder Kunststoff müssen deutlich erkennbar zur Kleidung gehören. Ketten aus Metall müssen so an der Kleidung befestigt sein, dass sie nicht abgenommen werden können.
- Kleidung und Rüstung dürfen keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen.
- Nicht erlaubt sind Flügel, die nicht durch eine normale Tür passen.
Nachfragen
Wenn ihr noch Fragen habt, meldet euch gerne über unser Kontaktformular.